Tips für Grenzgänger Frankreich – Deutschland

Ein Grenzgänger ist jemand, der zwischen seinem Arbeitsplatz in dem einen Land und seinem Wohnort in dem anderen Land pendelt.

Ich beschränke mich in meinen Erklärungen auf den ökonomisch sinnvollen Fall, in Deutschland zu arbeiten und in Frankreich zu wohnen. Andersherum macht es Gründen der Steuer weniger Sinn.

Um gemäß der bilateralen Abkommen zwischen Frankreich und Deutschland als Grenzgänger zu gelten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

– Man muss innerhalb eines 30km-Radius von der Grenze in Deutschland arbeiten

– Man muss in einem Departement in Frankreich wohnen, dass an der Grenze liegt

– Man muss täglich nach Frankreich zurückkehren. An maximal 45 Arbeitstagen darf man nicht pendeln.